Den Vermittlungsgutschein habe ich vom Jobcenter bekommen. Der Arbeitsvetrag war zwar unbefristet aber mir wurde gesagt das es höchstwarscheinlich nur 3 Wochen oder so geht zwecks Saisonarbeit u.s.w. Bin mir sicher das der Vermittler diese Information ebenfalls bekommen hat. Und laut seinem schreiben denke ich mal das er das alles darauf bezieht das bei unterschreibung des Arbeitsvetrages der Gutschein nicht gültig war was nicht der Fall war. Ich und meine Bearbeiterin haben uns den Vetrag mehrmals durchgelesen und da stand nicht das bei einer vorzeitigen Kündigung der Arbeitnehmer die Kosten tragen muss. Denke mal anders wäre es bei einer fristlosen Kündigung aber dann hätte ich von allen Seiten Ärger bekommen.

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