Beim Ehrenamt kommt es weniger auf die Art des Betriebes, für den jemand ehrenamtlich tätig ist, sondern auf die Art der Tätigkeit. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist ein Ehrenamt nicht als Arbeitsverhältnis zu betrachten, wenn es "ohne Entgelt" und ohne Erwerbsabsicht durchgeführt wird, also aus rein karitativen Beweggründen. Dies muss immer im konkreten Einzelfall überprüft werden. Insbesondere wenn an einen ehrenamtlichen Mitarbeiter eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird, kann dies nach Auffassung der Gerichte ein Anhaltspunkt für die Umgehung arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften sein. Unspezifizierter pauschaler Auslagenersatz, der nicht durch konkrete Auslagen belegt ist, wird vor Gericht aber üblicherweise als "unschädlich" definiert, solange er sich im Rahmen der steuerlichen Ehrenamtsfreibeträge bewegt.

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Madeira

Madeira ist nicht zu heiß, nicht zu kalt und sehr abwechslungsreich. Wenn man jedoch einen Strandurlaub machen möchte ist Madeira nicht zu empfehlen. Strände gibt es dort fast keine. Dafür prächtige Berge und Klippen.

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