Ich habe einen Biergarten und vor diesem findet seit Jahren ein Fest statt! Man kann dadurch das Sie Zelte aufbauen nichts mehr von diesem sehen. Abgesehen davon versperren Sie mir auch noch den Eingang! Abgemacht war, dass ich dieses Jahr einen 4 m breiten Eingang bekomme! Leider wurde wieder einmal nichts davon eingehalten! ( Notausgang ) Nun möchte ich eine Einzweilige Verfügung beantragen bis die Sache geklärt ist. Geht das in diesem Fall? Ich muss dazu sagen das Sie trotz neuer Konstruktion der Zelte und vorab Email Verkehr auf mein bitten wieder alles beim alten bleiben soll! Das sehe ich nicht ein da ich dadurch starke Einbußen habe! Desweiteren ist es möglich die neue Konstruktion so schnell auf zu bauen, dass mein meiner Meinung nach nicht schon am 1.8. aufbauen muss, wenn das Fest erst am 9.8. anfängt ! Kann mir jemand weiterhelfen? Kann ich eine einstweilige Verfügung beantragen?