Also wir sind in eine neue Wohnung eingezogen, keine hat vorher darin gewohnt, falls das etwas zur Sache tut. Wichtig ist ja, was im Mietvertrag steht. Und wir wissen nicht genau, wie wir diese Zeile in der Betriebskostenauflistung interpretieren sollen. "Heizung, Warmwasser nach Verbrauch 70 Euro" Also müssen wir nun Gas auf unsere Kosten anmelden oder muss das der Vermieter machen? Ich dachte, dass es der Vermieter anmelden muss, und falls es am Ende zu Nachzahlungen aufgrund höheren Verbrauchs kommt, dass wir das dann am Jahresende beim Vermieter begleichen müssen. Sehe ich das falsch?

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hui, das ist schon ziemlich wenig. Kommt natuerlich ganz auf deine Ansprueche an. Mit Kueche oder Bad is da wohl nichts drin oder? 9qm ist die Groesse eines kleineren Badenzimmers in etwa. Da passt vllt ein 140-200 cm Bett rein, mehr leider nicht. Aber wenn man es relativ sieht, wuerden in manchen Laendern dieser Welt auf dem gleichen Raum 3-5 Leute wohnen.. Koennen tut man es bestimmt, obs komfortabel ist, bleibt einem selbst ueberlassen ;)

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