Antwort
Also.. erstmal Danke für euer Statement. Aber ich hab meine Frage augenscheinlich falsch formuliert. Es geht darum, das der Sohn mitfahren soll. Und es eine Art "Paket" der Regierung gibt, welches über die Jobcenter abgewickelt wird, indem Schulessen, Sportvereine,Klassenfahrten etc bezahlt oder teilweise übernommen werden. Nun lautet meine Frage, ob eine Fahrt der Konfimandengruppe dazu zählt. Da der soziale Träger hier nicht das Jobcenter, sondern der Bund ist. Die Mutter des Jungen hat einen Minijob und wird vom Jobcenter unterstützt. Gruß Chenoo