hallo. folgende sache:
es handelt sich um eine lagerhalle von geringer grösse (ca 110qm). ein mietvertrag besteht, monateliche miete von 150 euro. ein mietrückstand von 3 monatsmieten besteht, also 450 euro.
der vermieter schickt per einschreiben die fristlose kündigung raus, wechselt am selben tag das vorhängeschloss der eingangstür aus, erwähnt den austausch allerdings nicht im schreiben. die räumung bis ende des monats wurde im schreiben allerdings erwähnt.
einer person, die diverse möbel und übergebliebene kartons vom umzug dort lagert, wird am telefon gesagt, dass er seine sachen rausholen dürfe, allerdings den vermieter anrufen müsse, damit dieser zur lagerhalle kommt und den eintritt gewährt.
ist es rechtens das der vermieter ohne ankündigung oder jeglicher art der erwähnung an den "hauptmieter" das vorhängeschloss tauscht und somit eine benachrichtigung in form von "ruf an und ich lass dich rein" an den mieter erzwingt?
wie gesagt wurde nichts gegenüber dem mieter geäussert, nur an den bekannten per telefon. ausser der fristlosen kündigung blieb jeglicher schriftvekehr aus.
danke im vorraus