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Cheetah1992

24.01.2012
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Cheetah1992
24.01.2012, 10:57
Anspruch auf Urlaub in den Ferien als Aushilfe?

Ich arbeite neben der Schule als Aushilfe und habe nun eine Frage zum Urlaub. Habe ich vorrang beim Anspruch auf Urlaub in der Ferienzeit? Ich habe das Problem das mein urlaub schon gebucht ist, mein Arbeitgeber mir nun aber nicht freigeben kann, weil dort schon 3 andere Personen Urlaub haben. Die eine hat schulpflichtige Kinder und die zwei andern Personen haben keine schulüflichtigen Kinder. 2 von den 3 sind Aushilfskräfte und die letzte ist eine Vollzeitbeschäftigte. Mir wurde nun ebenfalls gesagt, das die Vollzeitbeschäftigte über uns "steht" und sie deshalb vorrang hat. Ich bitte um eine Antwort, da mir der Urlaub sehr wichtig ist.

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Antwort
von Cheetah1992
24.01.2012, 11:08

er Urlaub soll Berufsschülern in der Zeit der Berufsschulferien gegeben werden. Soweit er nicht in den Berufsschulferien gegeben wird, ist für jeden Berufsschultag, an dem die Berufsschule während des Urlaubs besucht wird, ein weiterer Urlaubstag zu gewähren.

zählt das nicht auch für mich?

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