Das liegt einfach da dran, das der Begriff „Milch“ geschützt ist!
Zitat: Der Begriff Milch ist ebenso wie Joghurt, Sahne, Butter und Käse gesetzlich geschützt (VO (EU) 1308/2013, Käse-Verordnung). Er darf nur für Produkte verwendet werden, die aus dem Gemelk von Säugetieren wie Kuh, Büffel, Schaf oder Ziege gewonnen wurden
Scheuermilch etc. ist kein Lebensmittel und somit nicht in der „Schutzklasse“.
Bei Leberkäse gibts Sonderregelungen da dies auf eine traditionelle Art zurückzuführen ist die bekannt ist!
Zitat: Die Bezeichnung Leberkäse geht auf die traditionelle Herstellung und die Form des Produktes zurück, die an einen traditionellen Käselaib erinnert. (In seinem Dialekt gesprochen, wird aus Laib Kas "Läb Käs" – und daraus wurde dann Leberkäse.)