Was sagt ihr dazu: § 5 (2) GmbHG: Der Nennbetrag jedes Geschäftsanteils muss auf volle Euro lauten. Ein Gesellschafter kann bei Errichtung der Gesellschaft mehrere Geschäftsanteile übernehmen.

Damit lägen havege und Fiego falsch und Eike zumindest z.T. falsch. (Die anderen Antworten bezogen sich ja trotz meiner Ausführungen nicht auf die Frage :-).

Dann wäre die Mindesteinlage 1€.

(Immerhin haben bis jetzt bei 3 von 6 Antworten die Antworter tatsächlich die Frage gelesen! Das ist schon eine gute Quote!)

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