Um das Foto geht es doch nicht. Das Foto zeigt bestimmt mein Falschparken. Es geht doch um die nicht sachgemäße Forderung. Kann die Stadt Geld fordern, wenn sie nicht exakt und richtig angibt, für welches Vergehen ich zahlen soll? Bis dato ist keine Forderung für Falschparken vor Bl...str11 eingegangen, d.h. gestellt worden! Auf ein Foto wurde erst heute mündlich per Telefon verwiesen, eine schriftlicher Hinweis auf das Foto wurde nie gemacht. Nur der Zeuge wurde erwähnt (Name, Adresse). Verjährt das nicht schon nach 3 Monaten? Oder muss ich zahlen, wenn ich raten soll, wofür die Forderung gestellt wird?
Knöllchen war nie am Fenster, sondern Nachbar (wohnt in Nr 9) hat mich denunziiert. Die meinten zwar, dass Sie das ja richtiger Weise noch nachschicken könnten, aber getan haben die das bis dato nicht. Widersprochen habe ich allerdings dem Schreiben wegen Blücherstr.9 nicht fristgemäß, weil es ja auch überhaupt keine strafbaren Inhalt hatte! Habe denen auch nur mitgeteilt, dass das Parken vor Blücherstr.9 legal sei, insofern sei das Schreiben der Stadt ohne strafbaren Inhalt.
Geparkt habe ich vor 11, aber das Schreiben mit der Geldforderung sagte 9, was erlaubt ist. Für mein Vergehen "Parken vor 11" habe ich bis heute (5 1/2 Monate später) keine Geldforderung bekommen. Heute telefonisch: "Wir haben ein Bild des "Denunzianten", wo zu sehen ist, dass Sie vor 11 parkten." Aber diesbezüglich ist bis dato noch keine Forderung per Post bei mir eingegangen. Ist das nicht schon verjährt als Falschparken. Knöllchen war nie am Fenster, sondern Nachbar (wohnt in Nr 9) hat mich denunziiert.