Grundsätzlich können sowohl chemische Verbindungen (z.B. Fettsäuren) selbst als auch deren Verwendungen oder Verfahren, bei denen sie verwendet werden, patentiert werden.

Damit ein Patent erteilt werden kann, muss die Erfindung neu, erfinderisch, ausführbar und gewerblich anwendbar (idR kein Problem sein). Es sind weitere Punkte zu beachten, aber das würde den Rahmen hier sprengen.

Falls Du eine konkrete Idee hast, solltest Du diese - ohne sie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen - mit einem Patentanwalt diskutieren. Eine kostenlose Erstberatung gibt es in der jeder größeren Stadt, am besten mal bei der örtlichen Handelskammer fragen oder googeln. Erfahrungsgemäß kann man im Rahmen eines kurzen Gesprächs klären, ob es Sinn macht, die Sache weiter zu verfolgen.

Die Kosten für eine fachmännisch ausgearbeitete und eingereichte Patentanmeldung sowie Folgekosten können often zumindest teilweise durch Förderprogramme getragen werden (z.B. www.signo-deutschland.de).

VIel Glück!

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Nicht nur Verbindungen, Mixturen daraus und Verfahren zur Herstellungen kann man patentieren. Wenn es eine neue und erfinderische Verwendung gibt, ist diese auch dann patentfähig, wenn die Verbindung per se schon bekannt ist. Gerade bei pharmakologisch wirksamen Substanzen wird das für eine Patentierung häufig ausgenutzt.

Ist beispielsweise eine Verbindung als Medikament gegen AIDS bekannt, so kann sie als Medikament gegen Krebs grundsätzlich noch durch ein neues Patent geschützt werden. In der Praxis werden bei pharmakologisch wirksamen Substanzen routinemässig verschiedene Indikationen in die Patentanmeldung aufgenommen, um weitere Patentierungen zu erschweren.

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Wenn Du Geld für die Verwirklichung Deiner Erfindung möchtest, wirst Du nicht drum herumkommen, sie einem Investor detailliert vorzustellen. Dass dieser Deine Erfindung selbst patentiert, kannst Du im Wesentlichen dadurch verhindern, dass Du zuvor selbst eine professionell ausgearbeitete Patentanmeldung einreichst. Fristen für Gebühren und Inanspruchnahme der Priorität beachten!

Theoretisch ist es möglich, das Risiko auch durch einen Geheimhaltungsvertrag zu verringern, praktisch lassen sich Firmen wegen des Aufwandes und der damit verbundenen Unsicherheiten ungerne darauf ein.

Falls Du komplett mittellos bist, ist es unter Umständen möglich, Verfahrenskostenhilfe für den Patentanwalt und die Amtsgebühren zu beantragen (http://www.dpma.de/docs/service/formulare/allgemein/a9540.pdf). Als Patentanwalt wird man auf dieser Basis aber nur ungerne arbeiten, weil man kaum die eigenen Kosten deckt.

Eine andere Möglichkeit wären staatliche Förderprogramme wie SIGNO (einfach googeln, kann hier keinen zweiten Link einfügen), die einen erheblichen Teil der Kosten für die Patentanmeldung übernehmen.

Viel Glück!

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Zwar können Mischungen von Stoffen grundsätzlich patentfähig sein, Coca-Cola hat die Rezeptur jedoch nie patentiert, sondern als Betriebsgeheimnis behandelt. Nur so war es möglich, die genaue Zusammensetzung Jahrzehnte lang geheim zu halten. Dementsprechend hat Pepsi auch keine Lizenz, schon gleich keine "Lizens":).

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