Folgendes:
Das Wort "Krankenwagen" ist Blödsinn.
Es gibt "Krankentransportwagen" zur Versorgung und zum Transport von Nicht-Notfallpatienten. Der Einsatz kostet einen Appel und ein Ei.
Es gibt Rettungswagen, das sind fast rollende Intensivstationen, deutilch besser bestückt, materiell sowie personell und im Einsatz natürlich teurer.
Dann gibt es noch Notarzteinsatzfahrzeuge, PKWs die den Notarzt bei Bedarf zum Rettungswagen bringen der dann rechtlich zum Notarztwagen wird. Dieses System wurde eingeführt weil der Arzt dann einfach viel flexibler ist. So kann er wenn er abkömmlich ist direkt zum nächten Einsatz, weil "sein" Transportmittel ja "frei" ist.
Abgerechnet wird so oder so über die sog "Verordnung einer Krankenbeförderung", umgangssprachlich Transportschein. Das ist so ein blälicher, A5-großer Zettel. Da wird drauf angekreuzt welches Rettungsmittel (siehe oben) nötig war. Darüber rechnet der Leistungserbringer mit der Krankenkasse ab. Wie die Apotheke über das Rezept.
Jetzt haben wir mehrere Möglichkeiten:
a.) Böswillige Alarmierung: Täter zahlt alles.
b.) Disponent (der Mann am Notruftelefon) bewertet die Situation über und schickt "zu viel". Hat der Patient nichts mit am Hut. Kann ein Laie ja nicht beurteilen obs ein Infarkt ist oder ob doch nur der Muskel zwickt.
c.) Pat besteht auf Transport, der Krankenhausarzt sieht da aber keinen Sinn drin und verweigert die Verordnung (welche ja, das liegt in der Natur der Sache, im Nachhinein ausgestellt wird). Selbst hier halten sich die Kosten in Grenzen, da der Leistungserbringer hier nur den Krankentransportwagen abrechnen darf. Der Rettungswagen ist definiert als "während der Fahrt medizinische und / oder intensivmedizinische Betreuung erforderlich, Notfallpatient). Wenn dies die Sachlage nicht hergibt kann er nicht abgerechnet werden. Wenn die Sachlage das hergibt MUSS der Arzt auch den Transport verordnen. Logisch.
Im schlimmsten Fall bleib man auf den Kosten eines Krankentreansportwagens sitzen. Meist billiger als ein Taxi.
In deinem Fall solltest du einfach mal im Krankenhaus anrufen und denen erklären wegen der Sache vom soundsovielten bräuchtest du für deine Krankenkasse noch die Verordnung der Krankenbeförderung. Sollte das Thema fix beenden.
Grüße
Ein hauptamtlicher Rettungsdienstmitarbeiter