Du wählst die Abgeordneten im deutschen Bundestag.
Erststimme: Damit wählst du die Direktmandaten aus deinem Wahlkreis in den Bundestag. Dabei gewinnt der der die meisten Stimmen hat.
Zweitstimme: Damit wird festgelegt welche Parteien welchen Anteil an den Stühlen im Bundestag bekommen.
Nur Parteien die 5% haben ziehen in den Bundestag ein.
Wenn man mehr Direktmandaten hat, als man laut Zweitstimmen in den Bundestag setzen kann, dann heißen die die zuviel sind Überhangsmandate.
Die kommen trotzdem in den Bundestag, die anderen Parteien dürfen zusätzlich noch Ausgleichsmandate bestimmen damit das Verhältnis wieder stimmt.
Hat man mehr Plätze als Direktmandate, dann werden die restlichen mit den Landeslisten ausgefüllt.