Hallo, habe einen interessanten Fall im Freundeskreis und habe dazu eine Frage. Person A verkauft über eine Auktion (Ebay) eine DVD. Versand ist im Angebot angegeben als Großbrief 1,45€. Artikel wird ersteigert, Versand ist bekannt.
Geld erhalten, Ware wurde verschickt, wie angegeben als Großbrief. Nach zwei Wochen behauptet Käufer nichts erhalten zu haben. Beleg über 1,45 ist da. Käufer behauptet, Verkäufer hätte nicht verschickt.
Verkäufer hat Beleg (jedoch nichtssagend, da ja kein Paket) und Zeigen. Käufer drohte vor drei Wochen mit Anzeige wegen Betrugs.
Wer hat Recht? Haftet der Verkäufer (privater Verkäufer)? Wer ist in der Beweispflicht? Bisher kam seit drei Wochen kein Brief von der Polizei bezüglich einer Anzeige. Kann da noch was kommen?