Wennes eine Wechselwirkung gibtt steht das auf jeden Fall in der Packungsbeilage. Schau da doch mal nach. ;)

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An sich gelten mündliche Vereinbarungen. Aber der Nachweiß dieser ist immer schwierig. Waren Zeugen anwesend? Kann das irgendjemand bestätigen? Ansonsten für die Zukunft immer schriftlich etwas geben lassen.

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ich stamme zwar aus Niedersachsen, aber ich denke das ist grundlegend gleich (wenn ich mich irre sorry). Ich kenn das so, dass man 100 € Freibetrag hat, welcher somit nicht angerechnet wird, der rest schon. Außerdem kann es sein, dass du noch ein paar Prozent mehr Freibdearf mehr kriegst für Lehrmaterialien, war bei mir als berufstätige Schüllerin so (machte aber leider nicht viel). Hoffe ich konnte dir etwas helfen ;)

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was du tun sollst kann dir keiner hier sagen, da du immer in der zwickmühle bleiben wirst. aber ich würde mir mal die Frage stellen, ob eure Freundschaft nicht erstrecht unter deinen Unterdrückten gefühlen leidest und wie du dich wohl fühlrn würdest, wenn sie auf einmal mit nem Freund daher kommt und du daneben sitzen musst. sagen, was du tun sollst kann dir leider keiner.

Ich hoffe trotzdem, dass für dich alles gut ausgeht.

Ps: Vllt. auch erstmal mit Andeutungen probieren und gucken wie sie darauf reagiert? (Meine persönliche und daher subjektive Meinung)

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