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Cavalera

14.05.2008
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Cavalera
14.05.2008, 17:44
Mietwohnung "Rückrüstung" nach Kündigung

Hallo!

Ich hab meine Wohnung gekündigt und soll das von mir angebrachte Laminat wieder entfernen. So eine Klausel steht auch im Vertrag. Sollte ich mir diese Aufforderung schriftlich geben lassen? Renovieren muss ich die Wohnung nicht, das macht man nur bei Einzug, aber müsste ich die ehmaligen Wandbefestigungslöcher der Laminatabschlussleisten zuspachteln und streichen oder entfällt das dann auch?

Gruß Hendrik

...zum Beitrag
Antwort
von Cavalera
14.05.2008, 19:17

Hallo Danke für die vielen antworten. Der Vermieter will die Wohnung verkaufen und hat sich anfangs über das laminat "gefreut" denn damit das passt musste ich den arg unebenen Boden ausgleichen, nun war er sauer weil ich den wohnung nicht weiße und wills raus haben. Das ist aber nur Schikane- Geweißt wurde bei Einzug, ich wohnte keine 3 jahre und die passagen im Mietvertrag mit festen Renovierungsfristen sind ungültig und daher muss ich nicht weißen, nur zur Info.

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