Grüße,
Mein Sohn hat sich auf einem Internetportal names Melango hineingefallen.
So jetzt kam eine Rechnung vom Gericht über 600€. Sollten er diese Nicht zahlen wird ein Gerichtsvollzieher kommen und es wird in der Schufa eingetragen. So um sich irgentwo anzumelden muss man ja immer die AGB usw. annehmen. In dieser steht geschrieben das man Volljährig seien muss bzw. Vollständig Geschäftsfähig sein muss!
Zitat: Ist der Nutzer eine natürliche Person, so muss diese volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sein.
Kann ich also Melango oder dem Gericht schreiben, das ich den Vertrag nichtig mache, da mein Sohn solch einen Vertrag nicht abschließen kann! Da er noch nicht 18 ist? Oder muss ich das nun wirklich bezahlen.
MFG