Sorry...ich ah mich wohl etwas unklar ausgedrückt. Ich wollte natürlich wiessen, ob mein Mann durch meinen Verdienst von 450€ mehr abzahlen muss und ob ich dadurch noch als Unterhaltsberichgte bei ihm eingestuft bin. Kinder haben wir keine.

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Die Gebühren werden für die Wohnung verlangt, in der wir beide zuerst gewohnt haben, bevor wir in eine andere Etage im selben Haus zogen. Für diese 1. Wohnung hab ich die Gebühren bezahlt.


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