Keine Sorge - das ist überhaupt kein Problem.

Du darfst in Deutschland sogar Cousin und Cousine heiraten - was wesentlich näher verwandt ist.

Mit der Schwester deiner Schwägerin bist du ja überhaupt nicht verwandt, wenn man eure Gene nimmt. Sondern nur durch die Hochzeit eines Geschwisterteils von dir was Schwester deiner Freundin zur Schwägerin macht. (Klang jetzt kompliziert ;))

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Rechtens ist das auf keinen Fall.

Er hat es vermesse - wusste worauf er sich eingelassen hat und hat dir ein Angebot erstellt.

Ich würde ihn mit der Sachlage konfrontieren und ihn darauf aufmerksam machen.

Ansonsten den Anwalt kontaktieren - das Recht ist eindeutig auf deiner Seite.

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