Antwort
Anderes (bitte erklären)
An meinem Berufskolleg benötigt man für die Fachschule für Sozialpädagogik:
Abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer als Kinderpfleger/in, Sozialhelfer/in, Heilerziehungshelfer/in oder
Abschluss der Fachoberschule nach Klasse 12 im Bereich Sozial- und Gesundheitswesen oder
Abschluss der „Höheren Berufsfachschule" für Sozialwesen (auch ohne erworbene FHR) oder
Hochschulzugangsberechtigung (Abitur nach Klasse 13 oder schulischer Teil der Fachhochschulreife nach Klasse 12 oder erworbene Fachhochschulreife an einer beliebigen anderen Schule), wenn zusätzlich Praxiserfahrungen (ca. 6 Monate) in der Arbeit mit Kindern nachgewiesen werden.