Anderes (bitte erklären)

An meinem Berufskolleg benötigt man für die Fachschule für Sozialpädagogik:

 Abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer als Kinderpfleger/in, Sozialhelfer/in, Heilerziehungshelfer/in oder

 Abschluss der Fachoberschule nach Klasse 12 im Bereich Sozial- und Gesundheitswesen oder

 Abschluss der „Höheren Berufsfachschule" für Sozialwesen (auch ohne erworbene FHR) oder

 Hochschulzugangsberechtigung (Abitur nach Klasse 13 oder schulischer Teil der Fachhochschulreife nach Klasse 12 oder erworbene Fachhochschulreife an einer beliebigen anderen Schule), wenn zusätzlich Praxiserfahrungen (ca. 6 Monate) in der Arbeit mit Kindern nachgewiesen werden.

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