Klar ist die Versteigerung die schlechtere Lösug. Es bleibt aber doch kein anderer Weg, wenn einerseits das Geld aus der Immobilie dringend benötigt wird, der andere Erbe aber einfach nicht verkaufen will. Der gemeinsame freie Verkauf ist auch nach langwierigen Gesprächen nicht möglich. Stellt sich also die Frage, wie läuft die Aufteilung des Erlöses ab, wenn ein Erbe seinen Erbanteil per Grundbucheintrag an eine andere Person verpfändet hat. Wird die Versteigerung erschwert? Werden die übrigen Erben benachteiligt? In welcher Form und warum eigentlich - die haben doch mit der Verpfändung direkt nichts zu tun. Verpfändet ist ja nur der Erbanteil eines bestimmten Erben. Gruß Carloss

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