Kaufmann im Einzelhandel 40 Stunden Woche Badenwürtemberg
Klar Sorry in der Stunde natürlich;) das sind in lohnsteuerklasse 1 ca 1120 Netto! Nach Der Probezeit 1900 Brutto alao ca 1250 Netto es handelt sich um eine Vollzeitstelle in Badenwürtemberg.
Ist ein bisschen schwer einzuschätzen ob das sooog ok ist!was verdient den überhaupt ein "Berufsanfänger " nach abgeschlossener Ausbildung?und vorallem wie sieht es in den anderen kaufmännischen Berufen aus??
Also ich gehe mal davon aus das eine Aushilstätigkeit an der Station ist ich gehe in deinem fall davon aus das du vom Nettolohn sprichst für einfache Helfertätigkeiten ohne Ausbildung im Handel noch ok der Schnitt liegt so zwischen 6 u.8 € pro Stunde.
Nein du musst die Rechnung NICHT bezahlen!!! d.h der Kunde verpflichtet sich auch ohne Auforderung zu bezahlen das soll nicht bedeuten man sollte nicht aufmerksam sein oder ähnliches!ich denke das ist klar also angenommen der Kunde Tankt kommt in den Laden kauft sich Bsp . Noch eine Schachtel Zigaretten bist du NICHT dafür verantwortlich aber wie das in der Realität aussieht ist was anderes. Wenn der Kunde nicht in den Laden kommt sondern direkt losfährt könnte man ihm Tankbetrug unterstellen wenn er vorsätzlich handelt in diesem fall bist du nätürlich erst recht von der schuld befreit.
Also einfach hingehen den Betrag Bezahlen Dan dürfte das ganze erledigt sein;) vllt darauf aufmerksam machen das es ein Kassier Fehler war ein Pächter der Beschwerden erst nimmt wird sich bei dir entschuldigen und nochmal genau offen legen warum er die Anzeige gemacht hat. Wenn er sich als Kunde behalten möchten wird es die eine Wagenwäsche ausgeben und sich nochmal höflichst bei dir entschuldigen ;)
Hallo erst mal;) also ich bin TS Azubi und ich ich kann dir folgendes dazu sagen in dem Augenblick wo du den Zapfhan ziehst gehst du auf das Angebot der Tankstelle ein der Kaufvertrag ist also Mit deinem willen zustande gekommen. Der Verkäufer übergibt dir also die Ware in deinem fall ja Krafstoff du hingegen verpflichtest dich den angezeigten Betrag zu bezahlen.Laut einem Urteil von Bundesgerichtshof befindet man sich somit in "Verzug" d.h du bist verpflichtet auch ohne Aufforderung des Verkäufers den Betrag zu bezahlen.
Also eine Straftat hast du damit natürlich nicht begangen der Pächter kann dir aber Bearbeitungsgebühren in Rechnung stellen. Ein kulanter Pächter macht das natürlich nicht aber so in etwa dürfte es rechtlich aussehen! das natürlich alles unter Vorbehalt. Ich geh in deinem fall davon aus das der Kassierer vergessen hat deine Säule aufzurufen das ist natürlich schlecht und sicher aus Kundensicht sehr ärgerlich! vllt wer es hilfreich gewesen den Beleg direkt nach der Tankung zuPrüfen sollte dir was ich natürlich nicht denke aufgefallen sein, das nur ein Einkauf gebucht wurde und nicht die Tankung sieht das alles ein bisschen änderst aus ;( schreibst was dabei raus gekommen ist würde mich auch interessieren ....
Also mit deinen 16 Jahren bist du beschränkt geschäftsfähig,das heisst du darfst keine Kaufverträge rechtsgültig abschliessen die sind nämlich von herein nichtig es sei den du hast dieZustimmung von deinem gesetzlichen Vertreter.Der sogenannte "Taschengeldparagraph" greift bei dir sicher NICHT!!! da nicht davon ausgegangen werden kann das so ein immenser Bezrag als Taschengeld zu bezeichnen ist!! Ausserdem gibt es eine neue Handhabung für das E- Geld die besagt, das ein Verkauf von über 100 € eine Personen Identifizierung benötigt das d.h Ausweis muss angeblichen kopiert und sicher über 10 Jahre aufbehalten werden.Da dies sicherlich mit enormen organisatorischen Aufwand verbunden ist wird man dir sowieso nicht mehr als 100€ ausbezahlen was der Verkäufer aber sowieso in seinem fall nicht darf weil du erst 16 bist.
Grüsse TS Azubi