@ Hubertt: Wie bereits geschrieben: Es handelt sich um eine BEFUNDBESPRECHUNG.
@Isartaucher: Vielen Dank, das mit der Rechnung ist schon okay, aber er hat den Aufwand einfach viel länger berechnet. Wer muß denn nun nachweisen wie lang es war? Er kann ja nicht einfach nicht erbrachte Leistungen in Rechnung stellen. Er hat Ziffer 4 der GOHp angegeben, bezieht sich diese denn überhaupt auf eine Dauer?