@ Hubertt: Wie bereits geschrieben: Es handelt sich um eine BEFUNDBESPRECHUNG.

@Isartaucher: Vielen Dank, das mit der Rechnung ist schon okay, aber er hat den Aufwand einfach viel länger berechnet. Wer muß denn nun nachweisen wie lang es war? Er kann ja nicht einfach nicht erbrachte Leistungen in Rechnung stellen. Er hat Ziffer 4 der GOHp angegeben, bezieht sich diese denn überhaupt auf eine Dauer?

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Danke schon mal, die Gebührenordnung habe ich gesehen, aber damit klärt sich meine Frage nicht: Wenn er angibt nach dieser abzurechnen, und auch auf der Rechnung Ziffer 4 auftaucht, wie kann der Betrag dann über 50 Euro liegen, nach einer knapp 15-minütigen Befundbesprechung? Und außerdem ist die Dauer des Aufwandes überhöht!

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