@ mangar:

Auf was kann ich mich denn da beziehen? Ich habe damals im Februar in die Kündigung rein geschrieben, dass die Klausel mit der Mindestlaufzeit nicht rechtens ist nach BGB 525. Darauf kam als Antwort vom Vermieter, dass es sich nicht um einen "Zeitmietvertrag" sondern um einen Vertrag mit "Mindestlaufzeit" handle. Wo genau kann ich dazu was finden und würde mir sowas helfen wenn ich einen Rechtsanwalt einschalte???

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