Hab zur meiner 3.Frage eine Antwort selbst gefunden:

"Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in das Verkehrszentralregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen ist, die Fahrerlaubnisbehörde

1.seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat"

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Der größte Witz beim A45 AMG ist ja auch, dass es ein 4-Zylinder ist. Da denk ich mir, wieso hab ich 360 PS aber nur 4 Zylinder? Da kommt doch nicht mal ein gescheiter Sound raus :D

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