Falsch...
Person B kann Person A wegen Bertug anzeigen. Auch wenn der Account Blizzard gehört und gar nicht veräußert werden hätte dürfen.
Denn Person A hat etwas verkauft, was ihr gar nicht rechtmäßig gehört. Nun gehen wir davon aus, dass Blizzard in solchen Dingen auch manchmal etwas Blind sein will, da ein Zahlender Kunde geht und durch den Verkauf ein Neuer kommt. Somit verdient Blizzard weiterhin an diesem Account.
Nun ja Spekulationen. Dennoch gibt es den Sachverhalt, dass der Account verkauft und danach wieder zurück geholt wurde. Ergo liegen 2 Delikte vor.
1) Betrug, da man etwas verkauft was einem nicht gehört und
2) Diebstahl.. Ja richtig, auch wenn der Account Blizzard gehört, hat der Zahlende ein Recht zur Nutzung, wenn einem das Recht aber durch 3. Entzogen wird ist dies ein Diebstahl.
Ist eigentlich genau so, als würde man euer Passwort hacken und dann den Account plündern, das kann auch zur Anzeige gebracht werden. Da diese Personen aber meist in China oder sonstwo sitzen, entzeihen sie sich damit der deutschen Gerichtsbarkeit ....