Wird es nicht berücksichtigt, wenn man die Vormundschaft für die behinderte Schwester hat? Ich kann mir das nicht vorstellen, dass es keine Berücksichtigung findet?!?
Hat jemand Erfahrung mit solch einem Sachverhalt?
Wird es nicht berücksichtigt, wenn man die Vormundschaft für die behinderte Schwester hat? Ich kann mir das nicht vorstellen, dass es keine Berücksichtigung findet?!?
Hat jemand Erfahrung mit solch einem Sachverhalt?
Ich würde zuerst eine Aufwärmphase mit den Schülern machen.
Man stellt sich in den Kreis...macht Dehnübungen...läuft ein paar Runden in der Halle und macht dabei Armkreisen, Rückwärtslaufen usw....einfach um am Anfang etwas die Muskulatur aufzulockern. Man könnte in der Aufwärmphase Gymnastikbälle benutzen, das schult den Gleichgewichtssinn.
Danach kann man zu einem Laufspiel übergehen.
2 Fänger und der Rest muss weglaufen. Wird jemand gefangen, geht er in die Liegestützposition. Er kann von anderen befreit werden, indem derjenige unter ihn durchkrabbelt.
Danach sind definitiv alle warm! :D
Brennball oder Völkerball war damals bei uns in der Schule sehr beliebt.
Ich weiß nicht, ob step aerobic so eine gute Idee ist. Wahrscheinlich finden es die Mädels toll und die Jungs können damit gar nichts anfangen...hmmm...
Zum Schluss würde ich noch ein paar Übungen auf der Fitnessmatte machen. Vielleicht eher etwas, was in Richtung Pilates, Yoga geht.
Ich gehe mal davon aus, dass Wert darauf gelegt wird, dass es den Schülern Spaß macht, das Spiele mit dabei sind, Partnerübungen gemacht werden, Sportgeräte genutzt werden und es eine gute Mischung aus allem ist.
Dein Kind wird operiert, ist krank und somit kannst du auch Zuhause bleiben und ihn betreuen. Ihr könnt ihn ja schlecht alleine lassen....
Deine tatsächlichen Arbeitszeiten spielen dabei doch keine Rolle. Jedenfalls sehe ich das so.
Geh zu einem x-beliebigen Arzt. Sag ihm, das du kerngesund bist und innerhalb der letzten drei Jahre keine ernsthaften Erkrankungen oder Operationen hattest. Evtl. checkt er dich nochmal kurz durch und dann wird er dir die Bescheinigung aushändigen.
Ich wollte nur wissen, für welche Sozialkriterien man welche Anzahl an "Sozialpunkten" erhält. Insbesondere wenn man eine schwerbehinderte Schwester hat, für welchen man die Vormundschaft besitzt, wenn ein Elternteil verhindert ist.
Laut "furbos" Antwort wird dies jedoch nicht berücksichtigt, da meine Schwester weder meine Lebenspartnerin, noch mein Kind ist.
Wenn es eine Zecke war, dann könnte sie Borreliose übertragen haben. Ist es in ein paar Tage noch nicht weg, dann würde ich zum Arzt gehen.
Hier mal ein Bild der Borreliose:
http://www.kinder.de/fileadmin/ratgeber/leben_mit_behinderung/behinderung_durch_unfall/Borreliose.jpg
Mein Rat: Trenne dich so schnell wie möglich von dieser Person und such dir einen anständigen und gescheiten Freund!!