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CajoCa

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CajoCa
13.01.2011, 01:55
Recht am Bild, bei geteieltem Sorgerecht?

Hallo,

Ich habe eine Tochter (ein Jahr alt) und der Vater und Ich haben das geteielte Sorge- und Aufenthalsbestimmungsrecht. Ich habe schon lange Bilder von meiner Kleinen im Internet. Dar Vater und ich sind getrenntlebend. Nun verlangt er von mir alle Bilder zu entfernen. Die Bilder habe alle ich gemacht. Also liegt auch bei mir das Recht am Bild. Wie sieht das nun aus? Darf er dieses von mir verlangen? das ich alle Bilder der Kleinen aus dem www entferne?

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Antwort
von CajoCa
13.01.2011, 02:10

Ja...Nein..vieleicht... Oh Leute das ist wirklich wichtig!

Also damlas als wir noch zusammen wahren, fand er das inordnung! Da hatte er nie was dagenen. Jetzt wo wir getrennt sind, er mir auch einfach mein Kind entzieht (andere Geschichte) veruscht er mich mit allen Mitteln fertig zu machen. Jetzt halt durch die Vorderrung, das ich die Bilder aus dem Netz nehmen soll. Was er zuvor aber gestattet hatte. Es liegt ja keine Betroung für das Kind da. Es sind überwigen Porträt Fotos. Was kann ich nun tun??? Gilt da das Recht am eigenem Bild nicht mehr? Nur weil wir geteieltes Sorgerecht haben???

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