Fahrlehrer geht in Rente, was bin ich verpflichtet zu zahlen?
Hallo, mein Fahrlehrer geht in Rente. Er sagte ab Ende November, müssen wir uns also eine neue Fahrschule suchen (es war seine). Vor kurzem fragte ich ihn noch, ob er bevor er in Rente geht, seine noch bestehenden Schüler zuende ausbildet. Dies versicherte er mir. Jetzt sieht es anscheinend umgekehrt aus, wie ich heute erfuhr. Theorie habe ich fertig, es geht um die Praxis. Seine Masche ist, erst 10-20 Fahrstunden durch die Stadt zu fahren, und dann mit den 12 Pflichtstunden zu beginnen, mit man gezwungen ist am Ende über 30 Stunden zu haben. Nach langer Diskussion mit ihm, zusammen mit meinem Vater, versicherte er uns mündlich, er würde es ermöglichen bis Ende November die noch anstehenden Fahrstunden zu machen, und einen Prüfungstermin zu organisieren. Zur Zeit habe ich 10 (ziemlich sinnlose) Fahrstunden mit ihm gemacht. Fahren kann ich prinzipiell gut, war aber beispielsweise noch nie auf der Autobahn. Fahrstunden gibt er einem in der Regel eine a 45 min, alle 14 Tage. Ich hatte nicht die Möglichkeit, den Führerschein dort vollständig zu machen. Meine Fahrstunden waren ja jetzt praktisch umsonst. Frage ist also, was bin ich verpflichtet meiner Fahrschule zu zahlen, falls er es nicht schafft mit mir meine Pflichtstunden zu fahren, und mir eine Prüfung zu organisieren, wenn ich jeden seiner Fahrangebote wahrnehme?