Antwort
Zwar steht dann noch FFP2 auf der Maske, allerdings erfüllt sie die Voraussetzungen nicht mehr. Damit verstoßen Sie gegen die Hausordnung des Geschäfts, wenn eine FFP2 Maske (die dann natürlich auch die Anforderungen einer FFP2 Maske erfüllen muss) dort verlangt wird.
Der Zweck ist ja nicht nur Ihr Schutz, sondern auch der Ihrer Umgebung. Insofern hilft es wohl nur, sie die Einkäufe liefern zu lassen, oder die mittlerweile häufig angebotene Möglichkeit wahrzunehmen, sich z.B. Lebensmittel zum Abholen zusammenstellen zu lassen.