Den Menschenrechten liegen drei Kernprinzipien zugrunde: - Sie sind universell, d. h., sie gelten für alle Menschen ohne Unterschied weltweit. - Sie sind unteilbar, d. h., alle Menschenrechte sind sowohl Freiheitsrechte als auch Gleichheitsrechte, Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte d in keinem hierarchischen Verhältnis zueinanderstehen. Es lassen sich nicht einzelne Rechte wie in einem Katalog herausgreifen, sondern sie stehen in einem systematischen Zusammenhang zueinander. - Das Prinzip der Unteilbarkeit wird ergänzt und erläutert durch ein drittes Kriterium, das auf die Verwobenheit der Menschenrechte miteinander abzielt: Menschenrechte können nur als Ganzes vollständig verwirklicht werden.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.