Antwort
Für Mitgliedsstaaten der EU gibt es einen sogenannten Freizügigkeitsverkehr. Beispiel poln. Staatsbürger dürfen in Deutschland arbeiten ohne größeren Aufwand. Für einen Urlaub darf ich mich bis zu 6 Wochen im Ausland aufhalten (nicht arbeiten). Staatsangehörige die nicht EU angehören, sollten einen Aufenthaltstitel und eine Arbeitsgenehmigung beantragen, dies geschieht bei der Ausländerbehörde des/der jeweiligen Landkreises/Stadt. Wenn du schon hier wohnst, solltest du dich korrekter Weise polizeilich beim Einwohnermeldeamt anmelden. Keine Probleme dürfte es geben wenn du nach Berlin gezogen bist, weil du zu deiner Familie ziehst (Bruder, Schwester, Frau, Mann, Kinder).