Antwort
Einwendungen gegen eine fehlerhafte Steuerfestsetzung sind nur innerhalb eines Monats nach Ergehen des Steuerbescheides möglich. Nach Ablauf dieser Frist wird auch eine etwaige falsche Steuerfestsetzung rechtskräftig, d. h. auch überhöht festgesetzte Steuerzahlungen müssten bezahlt werden.