Was genau würdest du dir aus deiner Anklage erhoffen, ist die Frage.
Sonst: Arzt aufsuchen, abklären ob der Ausschlag wirklich von dem Hund bzw. dessen Speichel stammt und dann erstmal versuchen, sachlich mit dem Hundebesitzer zu sprechen, wenn du ihn schon kennst ;-)
Sollte eine Therapie mit Medikamenten zur Behandlung notwendig sein, frage ich doch höflich, ob er dir einen Teil der Kosten (bsw. Über die Versicherung des Hundes) erstatten würde.
Stellt er sich quer, wirst du wirklich ein Gutachten benötigen und Zivilrechtlich, sprich auch mit Umkosten, dagegen vorgehen müssen.