Keiner ?

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Ich habe nochmal eine Frage zu den Widerrufsfolgen , die in dem Schreiben der Versicherung aufgelistet sind.

"Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben sind"

Was meinen die damit ? Verstehe es leider nicht.

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