Antwort
Also um das noch einmal genauer zu erklären: Firmensitz in Bayern, Wohnhaft des AN in Bayern, Kund, bei dem eine Dienstleistung erfüllt wird ist in NRW, Feiertag in Bayern, aber nicht in NRW / 1. Darf er arbeiten? 2. Muss ein Feiertagszuschlag gewährt werden? 3. Reicht ein Ausgleichsurlaubstag?