Hallo! Hast du inzwischen rausgefunden woher die vielen blauen Flecken kommen? Ich habe nämlich genau dasselbe Problem.

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Abofalle Hörzu durch Gewinnspiel hotel4two ohne Willenserklärung. Was soll ich jetzt tun?

Hallo,

vor ca 2 Wochen nahm ich einem Gewinnspiel (wurde auf der Straße angesprochen) teil, bei dem ich meine Adresse und Telefonnummer angab. Gleich am nächsten Tag wurde ich angerufen, ich hätte eine Reise gewonnen. Um die Unkosten zu decken, müsste man die Zeitschrift Hörzu für ein Jahr abonnieren, was zur Reise nur ein kleiner Betrag sei. Ich sagte mehrfach deutlich, dass ich nichts zustimme und erstmal Informationen schriftlich wünsche. Er sagte, in den nächsten Tagen würden die Informationen mit dem Reisegutschein gesendet werden, dann kann ich entscheiden, ob ich zustimme oder nicht. Um die Zahlungsfähigkeit vorab zu überprüfen sollte ich meine Kontodaten angeben, mit dem Hinweis ein Lastschriftverfahren könnte ja auch erst nach schriftlicher Erlaubnis eingeleitet werden, es könne also nichts passieren (nur geschickter formuliert)...also gab ich dummerweise meine Kontodaten...

Am 08.05.2012 kam dann das Schreiben (mit Datum 02.05.2012) mit einem Reisegutschein: "Abonnement: Hörzu Kundenummer: .....

(...) wir freuen uns, Sie im Kreis der neuen Leser unseres Auftraggebers begrüßen zu düren und beglückwünschen Sie zu Ihrer Entscheidung, für die wir uns mittels beigefügtem Hotelgutscheins - wie versprochen- bedanken.

Die Belieferung mit der Zeitschrift Hörzu beginnt erstmals mit der am 18.05.2012 erscheinenden Heft.-Nr. 21/2012.

Die Lieferung erfolgt direkt ins Haus - bequem und zuverlässig - zum derzeit gültigen Heftpreis in Höhe von 1,85 € inkl. USt und Versandkosten. Die Zeitschrift erscheint 52 mal jährlich.

Sie erhalten die Zeitschrift Hörzu für zunächst 12 Monate. Wir bittn, die umseitigen Liefervereinbarungen zu beachten.

Ihre Kontonummer für die fälligen Bezugsgebühren haben Sie uns vereinbarungsgemäß wie folgt angegeben: Konto ... BLZ ...

Mit der Betreuung Ihres Zeitschriftenabonnements wurde die ... GmbH & Co. KG beauftragt. Die Kontaktdaten und Servicezeiten entnehmen Sie bitte den Angaben auf der Rückseite.

Bitte beachten Sie die umseitigen Hinweise zum Widerruf.

(...) im Auftrag: Xandin Ltd. & Co. KG"

weitere Informationen:

  • Ich weiß nicht, ob das Telefonat aufgenommen wurde, ich wurde nicht danach gefragt oder darauf hingewiesen -Liefervereinbarung, Widerrufsfolgen und Widerrufsbelehrung befinden sich auf der Rückseite des Schreibens
  • Bisher wurde noch kein Geld abgebucht -der Hotelgutschein ist von hotel4two und habe nachdem ich es gegoogelt habe erfahren, dass das eine bekannte Abzocke ist. Man muss anscheinend einen Mindestverzehr zahlen, was einem auch nicht mitgeteilt wurde am Telefon, vorausgesetzt, dass man tatsächlich irgendwo hinreisen könnte? Frage: Solle ich nun widerrufen, obwohl ich keine Willenserklärung abgeben habe? Anfechten wegen arglistiger Täuschung oder so? Oder An die Zeitschrift Hörzu schreiben, dass ich kein Abo abgeschlossen habe? Vielen Dank schonmal
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so habe nun folgendes per mail an info@***.de geschickt (darfs leidern nicht ausschreiben...schikct mir ansonsten ne pn):

Hallo,

vor einigen Tagen erhielt ich ein Schreiben der Firma “Xandin Ltd. & Co. KG” hinsichtlich eines Zeitschriftenabonnements, mit welchem sie, die *** *........zentrale GmbH & Co. KG, beauftragt wurden. Des Weiteren habe ich vor kurzem die erste Ausgabe “18.08.2012” erhalten. Es besteht allerdings kein gültiger Vertrag und auch keine gültige Einzugsermächtigung meinerseits. Ich widerspreche hiermit diesem Abonnement und bitte um Stellungnahme ihrerseits. Sollte ich in den nächsten 7 Tagen keine Antwort erhalten, werde ich meinen Rechtsanwalt hinzuziehen müssen. Ein ähnliches Schreiben wird auch an die Firma “Xandin Ltd. & Co. KG” versendet. Die bereits gelieferte Ausgabe können Sie gerne bei mir, nach Terminvereinbarung, abholen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

hab nach ein paar tagen gleich ne antwort bekommen, dass alles storniert wurde! Ging wohl nochmal alles gut.... aber achtet darauf, dass ihr widerspruch und nicht widerruf schreibt!!!!

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