Hi
Das ist regional unterschiedlich aber meistens wird das tasächlich so gehandhabt.
Dabei gelten nicht nur Bauwägen als mobil, sondern auch Container, Zelte, etc.
Eben alles, was sich in kürzester Zetit abbauen oder entfernen lässt.
Von einer Hütte-auf-Stelzen habe ich jedoch noch nie was gehört.
Im Zweifelsfall einfach bei der zuständigen Behörde nachfragen.
Das ist, je nach dem, wo das Grundstück liegt entweder das Landratsamt (bei kreisangehörigen Gemeinden) oder die Stadt (bei kreisfreien Städten).
Ich hoffe, das hilft dir weiter
https://www.xing.com/profiles/Ferdinand_Burzynski