sieh mal, das habe ich dazu im Internet gefunden:

Kassenbons, Kontoauszug, Handyfoto - Was zählt als Nachweis für den Kauf?

Fällt ein Einkauf unter die gesetzliche Gewährleistung, darf der Händler nicht nur den Kassenbon verlangen. Er muss auch einen Kontoauszug über die Kartenzahlung oder eine Kopie des Belegs akzeptieren, sagt Tatjana Halm, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Sogar ein Zeuge, der den Kauf bestätigt oder das Preisschild, das noch auf der Verpackung klebt seien als Beweis ausreichend. "Man muss sich fragen, welche Belege ein Gericht akzeptieren würde."