wie mein Vorgänger schon geantwortet hat sind die 30,00 Euro bereits in den 100,00 Euro Freibetrag ebthalten. Das Problem ist, dass es sich beim Kindergeld nicht um Erwerbseinkommen sondern und anderes Einkommen handelt, da es nicht durch eine Erwerbstätigkeit erzielt wird. Somit erfolgt die Berechnung der Pauschalen ausschließlich über das Erwerbseinkommen, somit 44 Euro plus 30 ergeben 74 somit keine Anrechnung vom Zeitungaustragen. Die 30,00 können nur ab einer bestimmten Höhe des Einkommen "extra" berücksichtigt werden und zwar dann, wenn die Aufwendungen die 100,00 Euro Freibetrag übersteigen. ist alles etwas kompliziert zu erklären, aber die Berechnung ist korrekt. Wenn dein Sohn nur Kindergeld erhalten würde, dann würden die 30,00 Euro dort abgesetzt werden.

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Hi! Mit 800,00 Euro wäre dies zu schaffen! Bei der Hilfe vom Staat ist das etwas umständlicher! Es kommt darauf an, ob ihr eine Duale Ausbildung habt oder eine schulische- Bei der schulischen könnten ihr Bafög und bei der dualen BAB beantragen. Hierbei würde ich mich jedoch erstmal mit den zuständigen Ämtern in Verbindung setzten, da Bafög oder BAB nur in bestimmten Fällen gewährt wird z. B. dürftet ihr nicht eure Ausbildungsstätte in angemessener Zeti von der Wohnung eurer Eltern ereichen können. Weiterhin ist die Frage ob ihr eine Zweitausbildung macht oder es eure 1. ist. Wie gesagt einfach beim Bafög oder BAB-Amt nachfragen, die sind ganz nett! Ansonsten gäbe es ja noch Wohngeld welches ihr beantragen könntet! Baim ALG II könnten ihr sogar einen Anspruch auf Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft und Heizung haben aber dafür müsste die Bafög und BAB Frage erst erledigt werden, denn diesen Zuschuss gibts nur wenn ihr BAB oder Bafög bezieht! Also nachfragen, kostet doch nichts! :-)

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