Danke für all eure Antworten..  Ihr habt mir alle sehr geholfen... ich werde mal alle Möglichkeiten prüfen.

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hab ich schon finde aber keinen wed die Datei zu trennen! wenn ich die rein lade bakomme ich die fehlermeldung "AVI: Stream 0 (video) has a non-zero start position of 1 samples /+20 ms). VirtualDub does not currectly support a non-zero start time amd the stream wil be interpreted as startin from zero. AVI: Stream 2 (video) has a non-zero start position of 1 samples /+20 ms). VirtualDub does not currectly support a non-zero start time amd the stream wil be interpreted as startin from zero"

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Ich habe von jetzt an noch ca. 17 Monate Anspruch und zu beginn der Umschulung im August hätte ich somit noch 12 Monate. Bedeutet das dann dass wenn ich mit der Schule nach zwei Jahren fertig bin noch 6 Monate Anspruch habe? Hab ich das richtig verstanden?

Der Bildungsgutschein ist ja nur 3 Monate gültig und ich möchte die Umschulung unbedingt machen! Was würdet Ihr mir raten, wie ich das dem AA verständlich machen soll? Denn wenn ich den Bildungsgutschein jetzt schon bekomme läuft der ja ab bis die Schule dann anfängt. Und ich möchte nicht in irgend einem AA Förderkurs oder sowas landen...

Hab gelesen das die Angestellten vom AA, Antragsteller von Bildungsgutscheinen auch zu Psychologischen Tests verpflichten können!!

Können die einem dann auch eine Umschulung zum .. was auch immer man machen will... verbieten und zu etwas anderem verpflichten?

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ich möchte ja diese Umschulung machen um danach nicht mehr arbeitslos zu sein aber würde es dann bedeuten das bei einer zweijährigen Umschulung ich nach Abschluss noch ein Jahr ALG-I bekommen würde?

Von wem kommt denn diese Ersatzleistung während der Umschulung?

Die Umschulung würde im September beginnen! Wie stehen denn da meine Chancen das mir das AA den Bildungsgutschein jetzt schon bewilligt?

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Kann denn als Umschulung eine Ausbildung zum Technischer Produktdesigner in frage kommen? Die Ausbildung dauert drei Jahre und ist volles Programm!

Hier auf dieser Seite wird voll viel angeboten..! http://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/kursDetail.do?seite=1&out=gbZiel&anzahlGesamt=1&gv=B+8334-952&anzahlProSeite=200&anzahlSeite=200&gpBy=gbZiel&doNext=detail&ae=17&ss=B+8334-952

Ich möchte das soooo gerne machen...

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Naja, ich dacht eine Umschulung ist ja dazu da was neues zu lernen!!

Ich hab bei meiner Ausbildung zum Schreiner das technische Zeichnen gelernt und mich danach weiter hin damit beschäftigt und habe auch ab und zu mal was für Freunde und Verwandte gezeichnet. Auch Konstruktionszeichnungen und Blechzeichnungen. Also ein "kleines" Grundwissen währe schon da!!

Oder wird da etwa einem vorgeschrieben was man lernen darf?

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Vielen Dank für die rasche Antwort..

ich werde dann mal weiter unter "Bundeskostendurchschnittssätze" suchen...

kann man denn grob sagen das eine zweijährige Umschulung das Arbeitsamt günstiger kommt als zwei Jahre einen Job zu suchen??

Bei de Umschulung rechne ich mal pauschal ca. 500,- für die Schule und Fahrtkosten. Dazu noch ca. 1000,- ALG I für zwei Jahre. Macht also ca. 36000,- für Umschulung zum Techniker Was würde denn den Steuerzahler ein Arbeitsloser für den gleichen Zeitraum kosten ?? ca..??

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ist es nicht so dass die Sperre erst aufgehoben wird wenn man im neuen Job deutlich mehr verdient als in dem davor ???? Nach Ihrem Prinzip könne man sich ja nach jeder Eigenkündigung die Sperrfristen anhäufen ! Wenn mir sowas öfter passiert und ich zwischen dem alten und dem neuen Job nur eine Woche oder zwei Wochen meine Sperrzeit abbauen kann weil ich dann was neues gefunden habe, würde ich in 5 Jahren 40 Wochen Sperre zusammenbringen !!

Sind Sie sich da wirklich sicher?

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