Genau -> Zahnarzt.
Die 150,- eur sollen ja nur für die Anpassung dieser Feilen sein !
Genau -> Zahnarzt.
Die 150,- eur sollen ja nur für die Anpassung dieser Feilen sein !
Oder Diamond Immobilien. Die bieten dazu noch eine hohe Rendite an. http://www.diamond-immobilien.de/html/lebensversicherung_verkaufen.html
Danke für die Antworten.
http://www.online-artikel.de/article/anwaltliche-hilfe-mit-proconcept-ag-so-guenstig-wie-nirgendwo-sonst-19963-1.html
Weiter gehts.
Es wird immer geraten statt Kündigung der LV, besser beitragsfrei stellen. Nur ich sehe da fast keinen Vorteil. Außer bei Tod in den nächsten 25 Jahren wird die LV Summe ausgezahlt. 1. Strebe ich dies nicht an 2. Mir bringt die Auszahlung nichts.
Wenn ich jetzt die LV kündige und das Geld auszahlen lasse, habe ich einen größeren Geldbetrag den ich 1. zu meiner Verfügung habe 2. kurz oder langfristig anlegen kann. D.h. ich brauche nur in den nächsten 25 Jahren eine höhere Rendite erzielen als bereits von der LV festgelegt wurde. Da sollten so 3% Zinsen reichen. Das sollte nicht schwierig sein und schon fahre ich mit Kündigung besser als mit Beitragsfreistellung.
Statt Kündigung ist Verkauf der LV natürlich noch besser.
Noch eine Frage
Im Vertrag steht. beitragsfreie Summe mindert sich...Abzug in Höhe von 1% des riskierten Kapitals.
Ist das berechtigt ? Da gab es doch ein Urteil wegen Stornogebühren bei LV.
Also 1 % auf den Ertrag ? Bei mir dürfte der nicht sehr hoch sein, da nur 13 Jahre eingezahlt.
Es ist ein Altvertrag.
AXA Colonia.
Noch eine Frage. Bei Beitragsfreistellung: Die beitragsfreie Versicherungssumme die einem bestätigt wird, wird die am Ablauftermin genau mit dem Betrag ausgezahlt ? Oder geht da noch etwas ab.
Nach langem Suche habe ich es gefunden.
Die BU ist wohl auch noch mit ! abstrakte Verweisung.
Mein Text im Vertrag
1) Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich dauernd 6 Monate außerstande ist, ihren Beruf ODER EINE ANDERE TÄTIGKEIT AUSZUÜBEN, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
(3) Ist die versicherte Person 6 Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, vollständig oder teilweise außerstande gewesen, ihren Beruf ODER EINE ANDERE TÄTIGKEIT AUSZUÜBEN, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht, gilt die Fortdauer dieses Zustands als vollständige oder teilweise Berufsunfähigkeit.
Für den Fall, dass bei entsprechender Tarifierung auf die abstrakte Verweisung VERZICHTET WIRD, lauten die Absätze
ihren Beruf auszuüben und auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
ihren Beruf auszuüben und hat sie in dieser Zeit auch keine andere Tätigkeit ausgeübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht