Wohnungsverkauf kurz nach Neuvermietung und anstehende Eigenbedarfskündigung. Courtage erstattbar?

Hallo liebe Gute Frage Community,

Mitte August vergangenen Jahres haben wir eine neue Wohnung bezogen, damit unser Kind endlich ein eigenes Zimmer bekommt. Für Courtage, Umzug und Ausstattung des Kinderzimmers sind dabei unsere ganzen Ersparnisse draufgegangen und konnten noch nicht wieder aufgebaut werden. Da die Vermietung nicht über eine Wohnungsgesellschaft sondern einen privaten Vermieter erfolgt habe ich während der Besichtigung den Makler explizit darauf angesprochen, ob mit einem zeitnahem Verkauf der Wohnung zu rechnen sei. Seine Antwort darauf war, dass die Wohnung noch ein paar Jahre dem Spekulationsschutz unterliegt und daher nicht mit einem Verkauf zu rechnen sei. Mitte August war dann die Wohnungsübergabe unter Anwesenheit des Wohnungseigentümers, der, wenn auch indirekt durch die Aussage, dass er hofft wir sind ruhige Mieter, nicht dass er in den nächsten Jahren ständig auf der Matte stehen muss, uns die Aussicht auf ein längeres Mietverhältnis gegeben hat.(leider haben wir uns zu beiden Dingen nichts schriftlich geben lassen)

Mitte November bat uns der Makler dann zu einem Gespräch und eröffnete uns, dass die Wohnung jetzt zum Verkauf stehen würde. Jetzt sieht es so aus, dass die Wohnung verkauft ist und der neue Eigentümer die Wohnung für seine Tochter nutzen möchte, uns gegenüber also den Eigenbedarf geltend machen will. Dem möchten wir, so schade es auch ist, nicht im Wege stehen. Es ist ja Ihr Eigentum und das sollen Sie ja auch nutzen.

Unsere Frage ist jetzt nur, ob wir dem Alteigentümer gegenüber irgendwelche Ansprüche, speziell in Bezug auf die Courtage und doppelten Umzugskosten geltend machen können. Da ich im nachhinein erfahren haben, dass die Spekulationsfrist im November abgelaufen ist, kann man ja eigentlich davon ausgehen, dass im August bekannt gewesen sein könnte, dass die Wohnung verkauft werden würde. Er aber wahrscheinlich die Zwischenzeit keinen Leerstand haben wollte.

Es wäre schön, wenn irgendjemand diesbezüglich Erfahrung oder Tips hätte.

Vielen Dank

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Sauerei hoch 10! Hol dir ein Anwalt und der soll alles in seiner Macht mögliche tun, um es dem Vermieter heim zu zahlen! - Aber richtig!!

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