Hallöchen,

Das ALG wird weiter gezahlt soweit du deine tatsächlichen, monatlichen Einnahmen immer pünktlich an die zuständige Stelle bei der bfA weiterleitest. Auch während deiner Selbstständigkeit (ich nehme an als Einzelunternehmer?) kannst du, solltest du keine entsprechenden Einnahmen (Höhe die du zum notwendigen Lebensunterhalt für dich und deine Unterhaltsberechtigten benötigst) haben, weiterhin ALG beziehen. Auch hier wird natürlich angerechnet und du musst pünktlich die jeweiligen Nachweise erbringen.

LG

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Hallöle:-),

also bei mir hat das überhaupt nicht wehgetan. Und ich bin auch ein Angsthase;-)

Da brauchst du dir keine Sorgen machen. Im Gegenteil ist eher Erlösend wenn der blöde Streifen weg ist.

LG

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Die Energieklasse A+ verbraucht ca. 25% weniger Strom als ein Gerät der Energieklasse A. Ein Gerät der Energieklasse A++ verbraucht sogar ca. 50% weniger Strom als ein Gerät der Energieklasse A.

LG

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Das kommt ganz darauf an. Wenn es ein ehemaliger Kunde ist, kann es doch sein, dass er auch noch offene Posten gegenüber dem Einzelunternehmen hat. Wenn das so ist, muss er diese Posten an den IV zahlen. Um Aufrechnen zu können muss er die entsprechenden Belege (auch in Form eines Urteilen) zur Mängelbeseitigung o. ä. vorlegen. Melde dich in jedem Fall bei deinem IV, dieser sollte über das Verfahren informiert sein. Wenn du im eröffneten Insolvenzverfahren bist, bist nicht du Beklagter sondern dein IV als Insolvenzverwalter über dein Vermögen. Wenn es um unerlaubte Handlungen gehen sollte (strafbare Handlungen) kann der Gläubiger sofern er einen entsprechenden Titel hat die Forderung nach Erteilung der RSB gegen dich geltend machen, da die Forderungen aus unerlaubter Handlung nicht der Restschuldbefreiung unterliegen.

LG

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TelDaFax geschädigt

Hallo zusammen, bei uns gestaltet sich die TelDaFax Angelegenheit sehr kompliziert. Wir hatten Verträge für Strom und Gas abgeschlossen. In den letzten Monaten haben wir, wie alle anderen auch, diverse Schreiben vom Insolvenzverwalter erhalten. z.B.: ein Schreiben Schuldnerin TelDaFax Energy über 400.00 Guthaben AZ ......1401722 ein Schreiben Schuldnerin Teldafax Energy über 21.21 Guthaben AZ ......14017560 ein Schreiben für TelDaFax Services über 17.44 die angeblich noch zu zahlen sein sollen unter Forderungsausrellung sonstige offene Posten unter dem AZ .......14017560 die letzten beiden Schreiben vom selben Datum Was uns völlig verwirrt, dass unser gesamter Schriftverkehr egal, ob Strom oder Gas über TeDafax Services lief, im Insolvenzverfahren nur zu unterscheiden durch AZ Nummern, jetzt im Verfahren aber Gas als TelDaFax Energy erscheint. Egal wie, ich habe heute Post vom Inkassobüro erhalten und direkt dort angerufen. Fazit: eine überaus unqualifizierte und extrem gereizte Frau Kaiser teilte bereits während der Eingabe unserer Vorgangsnummer mit, dass wir zu zahlen hätten, es wäre Gesetzt ..... ohne überhaupt abzuwarten, was mein Anliegen ist. Daraufhin habe ich das Gespräch beendet, denn Frau Kaiser fühlte sich extrem überlegen und dafür gebührt Ihr nur noch mein Respekt. Aber Spass bei Seite. Die beiden letzten Schreiben habe ich am selben Tag vom Insolvenzverwalter erhalten, unter der selben Kundennummer/AZ nur einmal für TeDaFax Ernergy und einmal für TeDaFax Services. Ich hab mir dabei nur gedacht, dass ja wohl alles total durcheinander gekommen ist und unter derselben Kundennummer sich das Ganze ja wohl zu unseren Ungunsten aufhebt. Wohl fasch gedacht. Wer kann uns helfen? Ich denke wir brauchen einen Rechtsanwalt, der sich mit diesem besondern Fall TeDaFax auskennt?!

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Ich arbeite bei einem Insolvenzverwalter und wir haben mehrere Firmen als Mandaten die wir gegen die insolvenzte Teldafax vertreten. Leider ist nicht nur der Mutterkonzern sondern auch unzähliger Tochtergesellschaften insolvent. An deiner Stelle würde ich mich bei einem Fachanwalt für Insolvenzrecht beraten lassen. Kosten der Beratung sollten beim Erstberatungsgespräch nicht mehr wie 190 € betragen. Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast übernimmt diese eventuell auch einen Teil der Kosten.

LG

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Er kann einen Handyvertrag übernehmen sobald das eröffnete Verfahren abgeschlossen ist und er sich in der Restschuldbefreiungsphase befindet. Danach natürlich auch.

Die Einträge in der Schufa werden mit Erteilung der Restschuldbefreiung gelöscht. Falls nicht automatisch gelöscht sollte er den Beschluss Erteilung der Restschuldbefreiung gem. § 300 InsO mit Rechtskraftvermerk an die Schufa schicken.

Der Eintrag "Restschuldbefreiung wurde am XXX rechtskräftig erteilt" bleibt dann für weitere 3 Jahre in der Schufa stehen.

LG

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Hallo,

ich weiß das ist eine schwierige Situation denn du möchtest ja auch nicht deine Familie "verraten" indem du deinen Vater anzeigst. Aber um dir, deinem Bruder und deiner Mutter eine Chance auf ein besseres Leben zu geben solltest du etwas unternehmen. Es ist schwierig dir einen guten Rat zu geben denn wenn man selbst nie in der Situation war kann man einfach sagen geh zum Jugendamt. Ich selbst war auch nie in der Situation. Ich habe aber beruflich bedingt oft mit solchen Fällen zu tun. Du solltest dir erst mal überlegen was du möchstest:

In der Familie bleiben und die Situation verhändern= Schaffst du leider nur über Hilfe von außen.

oder

Die Familie verlassen, den Kontakt abbrechen und allein neu anfangen= Dann solltest du dich unverbindlich und ohne nähere Hintergründe (wen du das nicht möchtest) beim Jugendamt über finanzielle Unterstützung bei einem Einzug in eine eigene Wohnung informieren. Solltest du dafür zu jung sein (unter 16) Infos über ein Betreutes Wohnen.

Ich hoffe ich konnte dir Helfen.

PS: In dem du hier oder bei deinen Freunden Hilfe suchst bist du schon auf dem richtigen Weg.

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PS3

Vergess die WII das ist Kinderspielzeug. Wenn du Kinder hast im Alter von 5-10 ist die vielleicht eine günstige Alternative aber bei allem Anderen

PS3 und X-Box

Wir haben uns das auch lange überlegt mein Mann und ich. Wir wollten einfach eine Konsole für Abende mit unseren Freunden zum Spaß haben aber auch etwas wo mein Mann nach Feierabend einfach mal ne Runde Rennen fahren kann. Für uns (wir haben beides im Mediamarkt ausprobiert) war die PS3 am Besten. Was für dich das richtige ist kannst nur du selbst sagen. Probier sie am besten aus.

LG

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habe ich eine zwangsstörung?

es gibt ja viele zwangsstörungen.. und eine davon ist wie ich im internet gelesen habe "dinge nach einer bestimmten reihenfolge tun" oder sachen einfach immer zu machen..

seitdem ich etwas abnehmen will (oder einfach nicht zunehmen will), habe ich mir gedacht mehr wasser zu trinken und mich mehr zu bewegen..

und das hat dazu geführt dass ich immer 10x hochspringe, bevor ich dann wasser trinke... ich weiß nicht das was soll aber ich hab das gefühl nur wenn ich das mache bleibe ich konsequent und dass ich dann auch weiterhin motiviert bin mich gesünder zu ernähren..

eigentlich sehe ich einen sinn darin, also diese "zwänge", die ich hab. ich möchte einfach dadurch konsequent bleiben mit dem abnehmen, ich mein, ist es denn schlimm zu springen? es gehört ja zum bewegen sozusagen.. aber nur das ich halt immer 10x hochspringe bevor ich trinke.. und ich trinke halt ausgerechnet NACHDEM ich gesprungen bin, weil man ja etwas durstig wird dadurch..

und was ich auch noch mache ist, dass ich immer bevor ich schlafen gehe mein handy ausschalte. und bevor ich es ausschalte, lösch ich immer unnützliche sms oder so.. halt sms die ich nicht behalten muss.. und es müssen unbedingt die sms von bestimmten leuten die ich mag da bleiben.. also die lösch ich nie.. und wenn ich durchgecheckt hab, dass ich alle anderen sms die nicht nützlich sind gelöscht hab, dann mach ich erst das handy aus..

sind das zwangsstörungen? ich meine, das was ich mache hat irgendwie einen sinn, also das ist ja nix unsinniges.. ich will halt nur die sms von leuten die ich mag behalten als erinnerung sozusagen oder sowas, uns das mit dem wasser trinken und hochspringen.. das ist ja auch nicht unbedingt unsinnig

aber manchmal frag ich mich, warum ausgerechnet 10x hochspringen? wieso nicht einfach springen egal wieviel mal, also wieso ausgerechnet 10x?

sind das wirklich zwangsstörungen, obwohl sie nicht unbedingt unsinnig sind?

ich hab schonmal im internet gelesen dass leute erzählen, dass sie die wand berühren und dann den tisch, bevor sie schlafen gehen oder so.. also sowas ist doch zum beispiel unsinnig oder?

oder ist das was ich mach genau das gleiche nur ein anderes beispiel und ich bin zwangsgestört?

brauche dringend anstworten :( danke schonmal!

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Also du hast mit Sicherheit keine Zwangsstörung. Das was du machst nennt man seinen Gewonheiten nachgehen. Bei Kindern sieht man das ganz gut. Erinner dich mal hattest du früher als deine Mutter dich ins Bett gebracht hat nicht immer das gleiche Ritual zB Waschen -Zähneputzen -Schlafanzug an -Geschichte vorlesen -zu decken -Kuss geben- schlafen? Sowas sind Rituale die jeder Mensch braucht. Das SMS löschen gehört deffinitiv dazu und das hochspringen ist eben ein Ziel was du dir gesetzt hast. Jeden Tag aufs neue. Und wenn du es nicht machst fühlst du dich schlecht. Das ist wie wenn man versucht mit dem rauchen aufzuhören und jeden Tag nur 1 Zigarette rauchen möchte.

Mach dir nicht zu viele Gedanken du bist ganz normal.

LG

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Wenn der Schaden nicht durch dich sondern einen Dritten entstanden ist solltest du deinem Freund aufgeben dies seiner Haftpflichtversicherung zu melden. Außer du hast eine extra Versicherung für dein Handy abgeschlossen welche bereits ab 5€ monatlich zu bekommen ist. Solltest du die nicht haben wende dich an deinen Freund.

Die Garantie des Herstellers ist nicht für Unfälle gedacht.

LG

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Das ist die gängige Lösung: (Name und Daten sind frei erfunden)

Sparkasse Münstermaifeld (nächste Zeile) -Rechtsabteilung- (nächste Zeile) Herr Braunger (nächste Zeile) Hillesheimer Straße 75a (nächste Zeile) 53479 Münstermaifeld

LG

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