Auf 123recht.de steht dazu:
[Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis] kann erteilt werden, wenn der Antragsteller
>seit 5 Jahren eine Aufenthaltsgenehmigung besitzt
>sein Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln gesichert ist
>mindesten 60 Monate Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung geleistet hat
>nicht wegen einer Straftat verurteilt wurde
>ausreichend Deutschkenntnisse hat
>über ausreichend Wohnraum verfügt