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Antwort
Hier geht es um einen Fahrradunfall mit Knochenbruch im Fußgelenk. Die private Unfallversicherung zahlte einen Betrag für den Knochenbruch als Sofortleistung sowie Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld. Würden die Sofortleistung, das Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld bei ALG II Bezug angerechnet werden?