Antwort
In der Kündigung musst du nicht unbedingt einen Grund angeben. Außer du möchtest deinen ehmaligen Arbeitgeber es unbedingt mitteilen. Das wichtigste ist halt das du die Kündigungsfrist einhälst "hiermit kündige ich fristgerecht zum...." Eine Kündigung sollte so kurz wie möglich formuliert sein.