Guten Tag,
wir wohnen in einer Doppelhaushälft zur Miete. Nachdem unsere Nachbarn mit dem gemeinsamen Vermieter diverse Probleme hatte, haben sie sich an das Bauordnungsamt gewendet und das Dachgeschoss als nicht ordnungsgemäß ausgebaut deklariert.
Heute war auch bei uns das Ordnungsamt zur dringlichen Prüfung und hat das Dachgeschoss kontrolliert. Dabei hat sich herausgestellt, dass der nötige zweite Fluchtweg nicht besteht und uns wurde mit sofortiger Wirkung die Nutzung als Aufenthaltsraum untersagt. Bei dem Raum handelt es sich um unser Schlafzimmer.
In unserem Mietvertrag ist das Dachgeschoss als Zimmer angegeben und wurde (abzüglich der Schrägen etc.) als vollwertiger Wohnraum vereinbart. Uns waren die Mängel natürlich nicht bekannt.
Wortlaut Mietvertrag:
„§1 Mieträume
Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Wohnzwecken die im Haus … gelegene Wohnung bestehend aus 4 Zimmern, Küche, Diele, Bad/WC, Kellerraum. Wohn/Nutzfläche beträgt ca. 100 Quadratmeter. Zum Mietumfang gehört ein Garten hinter dem gemauerten Gartenhaus von ca. 150 Quadratmetern.“
Wir wollen ohnehin in drei Monaten ausziehen und werden noch diesen Monat kündigen, daher ist das für uns glücklicherweise ohnehin nur von kurzer Dauer.
Nun unsere Frag:
Haben wir Anspruch die anteilige Miete für den Raum wieder zu verlangen?
Wenn ja, dürfen wir die Miete einbehalten? Da wir eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Vermieter befürchten, würden wir gerne die Miete der kommenden drei Monate einbehalten als Ausgleich. Dann haben wir zumindest schon mal das Geld.
Wenn ja, für welchen Zeitraum kann man dies rückwirkend geltend machen? Wir sind am 01.04.2012 eingezogen.
Müssen wir sonst noch etwas beachten? Unsere Nachbarn sind schon in vollem Rechtstreit mit dem Vermieter und wir würden gerne vorab unsere Rechte kennen, bevor auch wir in die Situation kommen.
Ich hoffe auf hilfreiche Antworten und/oder Erfahrungen.
Vielen Dank!