Dachgeschoss wurde amtlich gesperrt - Mietkürzungen/Schadenersatz?

Guten Tag,

wir wohnen in einer Doppelhaushälft zur Miete. Nachdem unsere Nachbarn mit dem gemeinsamen Vermieter diverse Probleme hatte, haben sie sich an das Bauordnungsamt gewendet und das Dachgeschoss als nicht ordnungsgemäß ausgebaut deklariert.

Heute war auch bei uns das Ordnungsamt zur dringlichen Prüfung und hat das Dachgeschoss kontrolliert. Dabei hat sich herausgestellt, dass der nötige zweite Fluchtweg nicht besteht und uns wurde mit sofortiger Wirkung die Nutzung als Aufenthaltsraum untersagt. Bei dem Raum handelt es sich um unser Schlafzimmer.

In unserem Mietvertrag ist das Dachgeschoss als Zimmer angegeben und wurde (abzüglich der Schrägen etc.) als vollwertiger Wohnraum vereinbart. Uns waren die Mängel natürlich nicht bekannt.

Wortlaut Mietvertrag:

„§1 Mieträume Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Wohnzwecken die im Haus … gelegene Wohnung bestehend aus 4 Zimmern, Küche, Diele, Bad/WC, Kellerraum. Wohn/Nutzfläche beträgt ca. 100 Quadratmeter. Zum Mietumfang gehört ein Garten hinter dem gemauerten Gartenhaus von ca. 150 Quadratmetern.“

Wir wollen ohnehin in drei Monaten ausziehen und werden noch diesen Monat kündigen, daher ist das für uns glücklicherweise ohnehin nur von kurzer Dauer.

Nun unsere Frag:

Haben wir Anspruch die anteilige Miete für den Raum wieder zu verlangen?

Wenn ja, dürfen wir die Miete einbehalten? Da wir eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Vermieter befürchten, würden wir gerne die Miete der kommenden drei Monate einbehalten als Ausgleich. Dann haben wir zumindest schon mal das Geld.

Wenn ja, für welchen Zeitraum kann man dies rückwirkend geltend machen? Wir sind am 01.04.2012 eingezogen.

Müssen wir sonst noch etwas beachten? Unsere Nachbarn sind schon in vollem Rechtstreit mit dem Vermieter und wir würden gerne vorab unsere Rechte kennen, bevor auch wir in die Situation kommen.

Ich hoffe auf hilfreiche Antworten und/oder Erfahrungen.

Vielen Dank!

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@OberUhu @werbon

Ich kann nur wiedergeben, was mir der Mitarbeiter des Kreises gesagt hat.

Ein Fenster kann einen Fluchtweg darstellen, muss aber mind. 90cm x 120cm in den Maßen sein und darf nicht höher als 120cm vom Boden entfernt sein. Außerdem muss das Fenster für Rettungsgerät der Feuerwehr von außen zu erreichen sein. Ich nehme mal an, dass das allgemeine Vorschriften sind und nicht nur hier regional gilt.

Er meinte auch, dass für jede Etage solche Fluchtwege bestehen müssen. Insgesamt zwei, wobei die Treppe einen Fluchtweg darstellt.

Grüße

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Dachgeschoss wurde amtlich gesperrt - Mietkürzungen/Schadenersatz?

Guten Tag,

wir wohnen in einer Doppelhaushälft zur Miete. Nachdem unsere Nachbarn mit dem gemeinsamen Vermieter diverse Probleme hatte, haben sie sich an das Bauordnungsamt gewendet und das Dachgeschoss als nicht ordnungsgemäß ausgebaut deklariert.

Heute war auch bei uns das Ordnungsamt zur dringlichen Prüfung und hat das Dachgeschoss kontrolliert. Dabei hat sich herausgestellt, dass der nötige zweite Fluchtweg nicht besteht und uns wurde mit sofortiger Wirkung die Nutzung als Aufenthaltsraum untersagt. Bei dem Raum handelt es sich um unser Schlafzimmer.

In unserem Mietvertrag ist das Dachgeschoss als Zimmer angegeben und wurde (abzüglich der Schrägen etc.) als vollwertiger Wohnraum vereinbart. Uns waren die Mängel natürlich nicht bekannt.

Wortlaut Mietvertrag:

„§1 Mieträume Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Wohnzwecken die im Haus … gelegene Wohnung bestehend aus 4 Zimmern, Küche, Diele, Bad/WC, Kellerraum. Wohn/Nutzfläche beträgt ca. 100 Quadratmeter. Zum Mietumfang gehört ein Garten hinter dem gemauerten Gartenhaus von ca. 150 Quadratmetern.“

Wir wollen ohnehin in drei Monaten ausziehen und werden noch diesen Monat kündigen, daher ist das für uns glücklicherweise ohnehin nur von kurzer Dauer.

Nun unsere Frag:

Haben wir Anspruch die anteilige Miete für den Raum wieder zu verlangen?

Wenn ja, dürfen wir die Miete einbehalten? Da wir eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Vermieter befürchten, würden wir gerne die Miete der kommenden drei Monate einbehalten als Ausgleich. Dann haben wir zumindest schon mal das Geld.

Wenn ja, für welchen Zeitraum kann man dies rückwirkend geltend machen? Wir sind am 01.04.2012 eingezogen.

Müssen wir sonst noch etwas beachten? Unsere Nachbarn sind schon in vollem Rechtstreit mit dem Vermieter und wir würden gerne vorab unsere Rechte kennen, bevor auch wir in die Situation kommen.

Ich hoffe auf hilfreiche Antworten und/oder Erfahrungen.

Vielen Dank!

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Hallo zusammen,

danke vorab für die zahlreichen und schnellen Antworten.

Um auf einige Punkte einzugehen:

  • Die Nutzung wurde uns heute mündlich untersagt, die schriftliche Verfügung werden wir, wie auch der Vermieter in den nächsten Tagen per Post erhalten. Der Vermieter wurde aber auch bereits vom Amt telefonisch unterrichtet.

  • Die Nutzung wurde untersagt, weil das Dachgeschoss als ein Raum genutzt wird und daher zwei Notausgänge benötigt. Die Fenster sind zu klein und zu hoch und können außerdem nicht ordnungsgemäß von der Feuerwehr erreicht werden. So die Erklärung vom zuständigen Ordnungsamt.

  • Nachdem ich versucht habe nach ähnlichen Fällen zu suchen ist mir dieser Bericht aufgefallen, was mich zumindest hoffen ließ. http://www.focus.de/immobilien/mieten/dachgeschoss-volle-miete-trotz-maengeln_aid_436348.html

Ich hoffe weiter auf Antowrten und vielleicht auch Erfahrungen zu diesem Thema.

Vielen Dank!!

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