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Brigitta40

23.02.2011
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Brigitta40
25.02.2011, 13:24
Steuererklärung Begleitperson

Guten Tag

Ich habe letztes Jahr einen Freund in die Augenklinik begleiten müßen. Weil er nach dem Arztbesuch kein Auto fahren darf. Die Klinik ist 400km entfernt. Er hätte keinen Zug zurück am selben Tag bekommen.Wir sind morgens um 07:00 Uhr los gefahren und waren abends um 22 Uhr wieder zuhause.Jetzt sagte er mir das er was gehört hätte das man für mich bei der Steuer was geltend machen kann. Stimmt das ? Was muß ich angeben ? Was wird anerkannt ? usw......

Lg Brigitta

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Antwort
von Brigitta40
25.02.2011, 13:31

Begleitpersonen

Kosten für die Begleitperson einer hilflosen Person sind als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Auch die Kosten für Begleitung eines kranken Kindes werden vom Finanzamt anerkannt, wenn die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen wird. Es sind sogar die Aufwendungen für Zwischenheimfahrten der Begleitperson als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen, wenn es der Begleitperson unzumutbar ist, die Behandlung abzuwarten.

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