Antwort
Begleitpersonen
Kosten für die Begleitperson einer hilflosen Person sind als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Auch die Kosten für Begleitung eines kranken Kindes werden vom Finanzamt anerkannt, wenn die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen wird. Es sind sogar die Aufwendungen für Zwischenheimfahrten der Begleitperson als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen, wenn es der Begleitperson unzumutbar ist, die Behandlung abzuwarten.