Hallo,
ich arbeite seit Januar 2002 im öffentlichen dienst beim gleichen Arbeitgeber.
Die Kündigungsfrist müsste nach TVÖD 4 Monate zum Quartalsende sein:
Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die
Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei
einer Beschäftigungszeit (Absatz 3)
bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,
von mehr als einem Jahr 6 Wochen,
von mindestens 5 Jahren 3 Monate,
von mindestens 8 Jahren 4 Monate,
von mindestens 10 Jahren 5 Monate,
von mindestens 12 Jahren 6 Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Wie sieht es allerdings aus, wenn der Arbeitnehmer kündigt. Ich habe mal was von einem Monat gehört wenn der Arbeitnehmer kündigt. Finde jedoch nichts im internet wo steht wo dies geregelt ist. Im schlimmsten Flal ist ja somit die Kündigungsfrist 7 Monate. Da bekommt man ja woanders keinen neuen Job. Einen Auflöungsvertrag bekomme ich nicht, dass weß ich jetzt schon, da ich keine Vertretung habe und die Einarbeitung zu lange dauert. Ich müsste Ende November kündigen, weil ich einen Job ab 01.01.2011 bekomme. Hat jemand eine Rechtsgrundlage bei Kündigung eines Abreitnehmers im TVÖD?